Ganzsachen

Stadpostumschläge

Die Umschläge, welche innerhalb der Stadt Hannover und den Vorstädten eine Briefzustellung ohne Bestellgebühren zusicherten, kamen am 15.5.1849 als Bestellgeldfrei-Umschläge zum Verkauf an das Publikum zum Preis von 3 Gutegroschen (Ggr.) das Dutzend im Bogen zum selber Falten und als Couvert zu 4 Ggr. das Dutzend. Sie kamen in zwei Farbvarianten vor: in graublau und in himmelblau jeweils mit einem Aufdruck „Bestellgeld-frei“ auf der Vorderseite und rückseitig mit einem 6-zeiligen Text in Frakturschrift, der auf die Bestimmungen über die Verwendung des Umschlags hinweist.

Eine zweite Ausgabe kam 1850 in gelblicher Farbe mit Linienumrandung und Eckornamenten sowie einem kreisrunden Handstempelaufdruck mit Posthorn und Inschrift „BESTELLGELD-FREI“ ebenfalls zum Preis von 3 Ggr. bzw. 4 Ggr. im Dutzend heraus.

1852 erschienen Umschläge, bei denen der Hinweistext auf der Rückseite aufrecht steht.

1858 gab die Postverwaltung neue Umschläge heraus mit einem Kleeblatt und Posthorn im Kreis und der Inschrift wie zuvor zum Preis von nun 5 Groschen (Gr.) für 10 Stück bei gleichbleibenden Bestellgeld-Gebühren i.H.v. 3 Pfg. 1861 wurde das Kleeblatts mit dem Posthorn durch das allgemeine Staatswappen, dem springenden Pferd, ersetzt.

 Die Umschläge, welche innerhalb der Stadt Hannover und den Vorstädten eine Briefzustellung ohne Bestellgebühren zusicherten, kamen am 15.5.1849 als Bestellgeldfrei-Umschläge zum Verkauf an das Publikum zum Preis von 3 Gutegroschen (Ggr.) das Dutzend im Bogen zum selber Falten und als Couvert zu 4 Ggr. das Dutzend. Sie kamen in zwei Farbvarianten vor: in graublau und in himmelblau jeweils mit einem Aufdruck „Bestellgeld-frei“ auf der Vorderseite und rückseitig mit einem 6-zeiligen Text in Frakturschrift, der auf die Bestimmungen über die Verwendung des Umschlags hinweist.

Eine zweite Ausgabe kam 1850 in gelblicher Farbe mit Linienumrandung und Eckornamenten sowie einem kreisrunden Handstempelaufdruck mit Posthorn und Inschrift „BESTELLGELD-FREI“ ebenfalls zu 3 Ggr. bzw. 4 Ggr. heraus.

1852 erschienen Umschläge, bei denen der Hinweistext auf der Rückseite aufrecht steht.

1858 gab die Postverwaltung neue Umschläge heraus mit einem Kleeblatt und Posthorn im Kreis und der Inschrift wie zuvor zum Preis von nun 5 Groschen (Gr.) für 10 Stück bei gleichbleibenden Bestellgeld-Gebühren i.H.v. 3 Pfg. 1861 wurde das Kleeblatts mit dem Posthorn durch das allgemeine Staatswappen, dem springenden Pferd, ersetzt. 

Ganzsachen für das gesamte Königreich

Obwohl bereits im Posttaxgesetz vom 9.8.1850 im Artikel VIII die Einführung gestempelter Couverts angekündigt wurde, dauerte es bis zum 15.4.1857, bis die ersten Ganzsachenumschläge an die Postanstalten ausgeliefert wurden. Zwei Formate waren zu unterscheiden: ein kleineres in den Maßen 147 x 84 mm und ein größeres mit 148 x 115 mm. Der Nennwert für den einfachen Brief betrug im Inlandsverkehr entfernungsunabhängig 1 Ggr. und der für das Postvereinsgebiet entfernungsabhängig 1 Silbergroschen (Sgr.) bis zu 10 Meilen, 2 Sgr. bis zu 20 Meilen und 3 Sgr. über 20 Meilen. Der Wertstempel auf der linken Seite des Umschlags enthielt den Kopf von König Georg V. nach links blickend. Die Farbe für den Inlandsverkehr war grün, die für den 1 Sgr. Wertstempel rot, blau für 2 Sgr. und gelb für den 3 Sgr. Wertstempel. Sollten schwerere Briefe durch Couverts befördert werden, so mussten entsprechend viele Marken zugeklebt werden, bis das tarifmäßige Porto erreicht wurde. Gerade diese Ganzsachen mit Zusatzfrankaturen stellen ein beliebtes Gebiet der Hannover-Sammler dar.

Aufgrund der Währungsumstellung zum 1.10.1858 vom Duodezimal (Zwölferteilbarkeit) zum Dezimalsystems (Zehnerteilung), waren Ganzsachen in der neuen Währung Groschen notwendig geworden. Sie waren jetzt sowohl für das Inland als auch für das Postvereinsgebiet gültig. Der Wertstempel für den einfachen Brief zu 1 Gr. war in roter Farbe gehalten, der zu 2 Gr. in blauer und der für 3 Gr. in gelber Farbe.

1861 erschien der Wertstempel nunmehr auf der rechten Seite des Umschlags und entsprach somit der allgemeinen Handhabung von Freimarken, die oben rechts auf den Brief zu kleben waren. Gleichzeitig trat an die Stelle des 3 Sgr. Wertstempels in gelber Farbe einer in brauner Farbe.

Letztmalig im Jahr 1863 erfolgte ein Wechsel des Wertstempels von der rechten auf die linke Seite des Umschlags.

Absicht dieses kurzen Abrisses war es nicht, alle Aspekte der Umschläge der Königlich Hannoverschen Post zu behandeln. Dazu empfiehlt sich für den interessierten Leser unbedingt das Werk von Carl Lindenberg über die hannoverschen Umschläge. Wer noch tiefer in die Materie einsteigen möchte und sich Einblick in spezielle Verwendungen der Ganzsachenumschläge verschaffen möchte, dem sei z. B. der Artikel von Hartmut Flöter über Ganzsachen der ersten Währungsperiode mit Zusatzfrankaturen im Arge-Rundbrief Nr. 73 aus 2014 empfohlen. 

Postanweisungen

 Eine große Erleichterung brachte in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Einführung des Bareinzahlungs-Verfahrens für kleinere Geldbeträge. Hannover führte das Verfahren zum 1. Januar 1853 ein. Neu daran war, dass das zu versendende Geld nicht mehr in einen versiegelten Briefumschlag gepackt werden musste. Stattdessen gab der Absender einen Brief (mit Inhalt) oder eine „Adresse“ (eine leere Briefhülle) am Schalter ab und zahlte separat den Geldbetrag ein. Auf den Brief oder die Adresse schrieb er den Namen und den Wohnort des Empfängers, wie bei jeder anderen Postsendung auch, sowie in einer vorgeschriebenen Art und Weise die Höhe des eingezahlten Betrages. Das eingezahlte Geld verblieb bei der Postanstalt, die es entgegengenommen hatte. Der Brief wurde mit der Fahrpost bis zu der für den Empfänger zuständigen Postanstalt befördert. Von dort erhielt der Adressat eine Benachrichtigung, die er bei der Wiedervorlage zu unterschreiben hatte. Erst dann erhielt er den bezeichneten Betrag ausbezahlt und den Brief ausgehändigt.

Der ausgezahlte Geldbetrag kam aus der Kasse der Postanstalt am Empfangsort, er wurde also nicht mehr wie früher als solcher mit dem Brief zusammen befördert. Die Postanstalt am Ort des Absenders verbuchte den Betrag als Einnahme, die auszahlende Postanstalt den gleichen Betrag als Ausgabe. Das Bareinzahlungsverfahren war sowohl im Inland, als auch im Postvereinsverkehr zugelassen.

Mit dem Bestreben nach Vereinfachung und Reduzierung der Kosten entwickelte sich die Postanweisung, die Hannover am 16. August 1865 einführte. Diese neue Dienstleistung der Post brachte sowohl für den innerdienstlichen Postbetrieb, als auch für die bisherigen Angewohnheiten der Kunden wesentliche Neuerungen mit sich: Die Gebühren mussten bei der Aufgabe bezahlt werden. Es waren also nur noch Frankosendungen zulässig, Portosendungen, bei denen der Empfänger die Kosten trug, waren ausgeschlossen. Der Postanweisungsverkehr war nur im Inland zugelassen. Im Postvereinsverkehr blieb es bis zum 31. Dezember 1867, also bis zum Übergang in den Norddeutschen Postbezirk, bei den bisherigen Bareinzahlungsbriefen. Die Postanweisungen wurden im Gegensatz zu den Bareinzahlungsbriefen nun mit der Briefpost, und nicht mehr mit der Fahrpost befördert. Die Postanweisungen wurden direkt dem Empfänger zugestellt. Die Auszahlung erfolgte durch Rückgabe des quittierten Formulars.

Hannover gab zwei verschiedene Formulare mit eingedruckten Wertzeichen zu einem und zwei Groschen gemäß den geltenden Gebührensätzen aus, die demzufolge als Ganzsachen gelten. Die Gebühren betrugen für Zahlungen bis zu 25 Thalern 1 Groschen und bei Zahlungen über 25 bis zum Höchstbetrag von 50 Thalern 2 Groschen ohne Unterschied der Entfernung. Die Vorderseite des Formulars war für alle relevanten Angaben vorgesehen, die für die Abwicklung des Auftrages notwendig waren, auf den Rückseiten war Platz für die Ankunfts- und Quittungsvermerke, sowie eine mehrzeilige Information für den Gebrauch und den Ablauf.

Die Postanstalt am Zielort ließ diese Formulare dem Adressaten zustellen. Der Empfänger ging anschließend damit zur Post und erhielt dort den angewiesenen Betrag ausgehändigt, aber erst, wenn er auf der Rückseite den Empfang quittiert hatte. Das Formular, die Postanweisung, verblieb bei der Postanstalt, wurde dort über einen vorgeschriebenen Zeitraum hinweg aufbewahrt und dann vernichtet. Dies ist auch der Grund, weshalb so wenig gebrauchte Postanweisungen erhalten geblieben sind. Nach dem Willen der Postverwaltungen hätte gar kein derartiges Formular mehr vorhanden sein dürfen, aber einige wenige sind doch „durchgeschlüpft“ und haben den Weg in postgeschichtlichen Sammlungen gefunden.